Informationen für Ärzt:innen / Zuweiser:innen


Ärztlich verordnete Ernährungsberatung

Für medizinische Indikationen mit ärztlicher Verordnung richtet sich das Honorar nach dem Tarifvertrag zwischen dem Schweizerischen Verband dipl. ErnährungsberaterInnen (SVDE) und santésuisse (Branchenverband der Schweizerischen Krankenversicherer). Dabei werden die Kosten unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes von der Grundversicherung der jeweiligen Krankenkasse übernommen.

Zuweisung von Patient:innen

Mit dem offiziellen Verordnungsformular zur Ernährungsberatung können Sie Patient:innen in die Ernährungsberatung überweisen.

• Zur Abrechnung über die Grundversicherung stehen 9 verrechenbare Diagnosen zur Verfügung.
• Pro Verordnung können 6 Ernährungsberatungen in Anspruch genommen werden.
• Die Verordnung zur Ernährungsberatung fällt nicht in die Wirtschaftlichkeitsprüfung Ihrer Praxis.
• Anmeldungen können Sie uns bequem und sicher via E-Mail: kep@hin.ch oder via Post zukommen lassen.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Tarife für Selbstzahler:innen

Selbstzahler:innen verrechnen wir für eine Ernährungsberatung folgende Tarife:

• Beratung à 60 Minuten CHF 160.00.-
• Beratung à 45 Minuten CHF 120.00.-
• Beratung à 30 Minuten CHF 80.00.-
• Beratung à 15 Minuten CHF 40.00.-

Dieser Tarif gilt für Einzelgespräche vor Ort sowie für Onlinetermine und telefonische Beratungen.