Neue Kostenübernahme von Ernährungsberatungen bei bestimmten Diagnosen

Ab dem 1. Januar 2024 gibt es Änderungen in der Kostenübernahme von Ernährungsberatungen, was einige Vorteile für Sie mit sich bringt.

Bisher wurden Beratungen bei Übergewicht (Body-Mass-Index ≥ 25.0) nicht übernommen und bei leichter Adipositas (Body-Mass-Index 30.0 bis 34.9) erst bei bereits bestehenden Folgeerkrankungen. Nur als Selbstzahlende oder bei einem höheren Body-Mass-Index hatten Sie die Möglichkeit, eine Ernährungsberatung in Anspruch zu nehmen.

Doch was bedeutet diese Änderung nun für Sie? Neu werden auch Ernährungsberatungen bei folgenden Diagnosen von Ihrer Krankenkasse über die Grundversicherung übernommen:

  • Übergewicht (Body-Mass-Index ≥ 25.0) mit einer bestehenden Folgeerkrankung
  • Adipositas (Body-Mass-Index ≥ 30) auch ohne Folgeerkrankungen

Diese neue Kostenübernahme bringt den grossen Vorteil mit sich, dass Folgeerkrankungen bereits früh behandelt werden können, um weitere chronische Erkrankungen vorzubeugen. Gerne stehen wir Ihnen dabei in der Ernährungsberatung als ernährungspsychologische Fachpersonen zur Seite.

Wie rechnen Sie Ihren Body-Mass-Index aus:

  • Bestimmen Sie Ihr aktuelles Gewicht in Kilogramm und Ihre Körpergrösse in Metern.
  • Dann tippen Sie Ihr Gewicht in den Taschenrechner ein und teilen zweimal durch Ihre Grösse.
  • Ein Beispiel: Sie sind zur Zeit 115kg schwer und haben eine Grösse von 1.70m.
    Rechnung: 115kg : 1.70m : 1.70m = 39.79. Das Resultat entspricht Ihrem aktuellen Body-Mass-Index.
  • Falls es dazu Fragen gibt, rufen Sie unser Sekretariat an, wir unterstützen Sie gerne dabei!

Wenn Sie von einen der beiden Diagnosen betroffen sind und eine Ernährungsberatung bei uns in Anspruch nehmen wollen, können Sie wie folgt vorgehen:

  • Beantragen Sie eine Verordnung zur Ernährungsberatung bei Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt. Sie finden hier das offizielle Verordnungsformular (das neue Verordnungsformular steht ab Anfang Januar 2024 zur Verfügung). Wir haben einen Praxisstandort in Zürich und in Winterthur. Wählen Sie aus, was für Sie besser passt.
  • Sobald die Verordnung ausgefüllt und via Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt bei uns eingetroffen ist, wird sich unser Sekretariat bei Ihnen telefonisch melden, um einen Termin zu vereinbaren.
  • Zögern Sie nicht, uns auch bei Fragen bezüglich dieser neuen Kostenübernahmen zu kontaktieren.

Wir freuen uns, Sie kennenzulernen und Sie auf Ihrem Weg zu begleiten!